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7.2 Kontaktlinsen


– bei Kontaklinsenverordnungen ist die benötigte Fernrefraktion mit Brille maßgeblich
– verordnungsfähig sind ausschließlich Einstärken-Kontaktlinsen
– formstabile Kontaktlinsen stellen die Regelversorgung dar
– die Verordnung weicher Kontaktlinsen bedarf einer besonderen Begründung ein→
ausreichender Trageversuch mit formstabilen Linsen muss erfolglos durchgeführt worden sein
– Indikationen:
• Myopie oder Hyperopie 8,0 dpt.≥
• irregulärer Astigmatismus, wenn damit eine um mindestens 0,2 logMAR (2 Visus-
Stufen) verbesserte Sehstärke gegenüber Brillengläsern erreicht wird
• Astigmatismus rectus und inversus ≥ 3,0 dpt.
• Astigmatismus obliquus (Achslage 45°+/- 30°, bzw. 135° +/- 30°) ≥ 2 dpt.
• Keratokonus,
• Aphakie,
• Aniseikonie > 7 %
• Anisometropie 2,0 dpt.