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7.1 Brillengläser


– erstmaliger Nachweis des Leistungsanspruchs nach Inkrafttreten des Gesetzes (Juli 2017) auf
einer augenärztlichen Verordnung bestehend und erst danach eine Folgeversorgung des
Augenoptikers
– Kinder unter 14 Jahren und funktionell Einäugige brauchen immer ein augenärztliches Rezept
(außer es liegt ein Verlust oder eine Reparatur innerhalb von 3 Monaten vor)
– bei über 18 Jährigen (Anspruch nur wenn eine Änderung um 0,5dpt. vorliegt):
• ab 6,25 dpt. (stärkster Hauptschnitt) bei Myopie oder Hyperopie
• mehr als 4,00 dpt. Astigmatismus
• Visus auf dem besseren Auge bei 0,3 oder kleiner
• Visus auf mindestens einem Auge bei 0,1
– ein Anspruch auf Trifo besteht ab Add 1,75
– zusätzlich zur Empfangsbestätigung (Rezept) muss der Kunde eine Beratungsdokumentation
unterschreiben (in Feld 00 „HHV“)